Monoklonale Antikörper sind aus vielen Bereichen der Onkologie nicht mehr wegzudenken, haben aber ihren Preis. Inzwischen besteht die Chance, die Arzneimittelkosten durch Einsatz von Biosimilars zu senken.
Die Einführung des monoklonalen Antikörpers Rituximab in die Therapie der malignen B-Zell-Lymphome war ein „Quantensprung“ in der Hämatologie, konstatierte Dr. Hans Tesch, Frankfurt. Auch in anderen Bereichen der Tumortherapie wie beim HER2-positiven Mammakarzinom und in der Rheumatologie wurden durch monoklonale Antikörper bedeutende therapeutische Fortschritte realisiert. Allerdings handelt es sich bei Biologika um komplexe Arzneimittel, deren Herstellung teuer und aufwendig ist. Sie sind daher ein wichtiger Treiber für den Anstieg der Arzneimittelkosten in der Medizin und v. a. in der Onkologie.
Mittlerweile ist für einige der in der Rheumatologie und Onkologie eingesetzten Biologika der Patentschutz abgelaufen, was die Entwicklung von Biosimilars angeregt hat. Hierunter versteht man Folgeprodukte von Biopharmazeutika, die unter genauer Kenntnis der molekularen und klinischen Eigenschaften des Originalproduktes entwickelt werden und deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit mit dem Originator vergleichbar ist. Als Ziel der Biosimilar-Entwicklung nannte Tesch die Einsparung der in der Medizin und insbesondere in der Onkologie exponenziell steigenden Kosten. Für Deutschland wird das sich bis 2019 durch Patentabläufe ergebende Einsparpotenzial durch Biosimilars auf etwa 4,6 Mrd. US-Dollar beziffert.
Die European Medicines Agency (EMA) stellt hohe Qualitätsanforderungen an die Zulassung von Biosimilars, betonte Dr. Mathias Flume, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Damit ist die Vergleichbarkeit zum Referenzprodukt gesichert. Hinweise auf Abweichungen bei Wirksamkeit, Nebenwirkungen oder Immunogenität haben sich bisher nicht ergeben, sodass er Biosimilars als gleichwertige Alternative zum Originalprodukt bezeichnete.
2017 wurde Truxima® als erstes Rituximab-Biosimilar in Deutschland von Mundipharma eingeführt. Mit dem seit 2015 zugelassenen Infliximab-Biosimilar Remsima® und dem im Februar 2018 eingeführten Trastuzumab-Biosimilar Herzuma® vertreibt das Unternehmen damit in Deutschland drei therapeutische Antikörper des südkoreanischen Unternehmens Celltrion.
Die Zulassung des Rituximab-Biosimilars beruht auf der Phase-III-Studie CT-P10 3.3 AFL, in der der Antikörper mit dem Rituximab-Original verglichen wurde. Beide Biologika kamen in Kombination mit dem CVP-Regime bei 134 Patienten mit follikulärem Lymphom zum Einsatz. An die zwölf Zyklen der Immunchemotherapie schloss sich eine zweijährige Erhaltungstherapie mit Biosimilar bzw. Original an. In der Studie lagen die primären pharmakokinetischen Endpunkte AUC (Area Under the Curve) und die maximale Plasmakonzentration für das Biosimilar innerhalb der prädefinierten Bioäquivalenz-Grenzen. Auch die Effektivität war vergleichbar: Bis Zyklus 8 hatten 97,0% der Patienten auf die Kombination mit dem Biosimilar, 92,6% auf die mit dem Original angesprochen. In puncto Sicherheitsprofil unterschieden sich beide Rituximab-Antikörper ebenfalls nicht.
Biosimilars haben mittlerweile einen festen Platz in der Versorgung eingenommen, konstatierte Flume: Seit der ersten Zulassung stieg der Verordnungsanteil von Rituximab-Biosimilars sukzessive an. Tesch erwartet, dass sich diese Entwicklung dank der Einsparungsmöglichkeiten im Vergleich zum Original noch weiter fortsetzen wird.
Katharina Arnheim
Symposium „Biosimilars als Chance für Innovationen in der Onkologie“ im Rahmen der DGHO-Jahrestagung 2018 am 29.09.2018 in Wien, unterstützt von Mundipharma GmbH, Limburg.