Eine wichtige Initiative, die vor vier Jahren zu dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ führte, wurde von Dr. Johannes Horlemann, Kevelaer, kritisch diskutiert. Einerseits seien die Schmerzmediziner sehr dankbar für dieses Gesetz, weitergehende Verhandlungen der Fachgesellschaft mit gesetzlichen Krankenkassen seien aber notwendig, um aktuelle bürokratische Hürden einzuschränken. Derzeit wird etwa ein Drittel der Anträge auf Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt und etwa die Hälfte der Patienten, für die eine Cannabinoid-Behandlung sinnvoll wäre, wird nicht behandelt. Einer der Gründe sei die unterschiedliche Auslegung der „schwerwiegenden Erkrankung“, so Horlemann.
Bei einem Krebspatienten sei es beispielsweise einfacher einen Antrag genehmigt zu bekommen als bei einem Unfallpatienten. Auch werde der Antrag häufig abgelehnt, weil die „Ausschöpfung der Standardtherapie“, der Horlemann auch einen hohen Stellenwert eingeräumt hat, nicht bestand oder nicht zufriedenstellend dokumentiert war. Cannabinoide seien das letzte Mittel, das Schmerzpatienten angeboten werden kann, und es soll gewährleistet werden, dass betroffene Patienten nicht zu lange auf eine angemessene Versorgung warten müssten.
Zur verbesserten Versorgungsforschung optimierten Versorgung von Schmerzpatienten soll das PraxisRegister Schmerz dienen. PD Dr. Michael A. Überall, Nürnberg, stellte das weltweit größte Schmerzregister vor. Bereits seit 2014 bietet die DGS ihren Mitgliedern mit der Plattform iDocLive® die Möglichkeit zur vollelektronischen Dokumentation, die u. a. Analysen für Versorgungsforschungsprojekte zulässt.
Dr. Ine Schmale
Jahresauftakt-Pressekonferenz „Schmerzmedizin 2021: Sichere Versorgung – Versorgung sichern“ am 20.01.2021, veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) e. V.