Jährlich erkranken in Deutschland rund 660.000 Kinder und Erwachsene mit chronischen Krankheiten an einer ambulant erworbenen Pneumonie [2]. Den Daten einer Kohortenstudie [3] zufolge wurden vor der COVID-19-Pandemie nur 4,4 % der Patienten mit einer Immunsuppression innerhalb von zwei Jahren gegen Pneumokokken geimpft. „Besonders bei Tumorpatienten ist aber das Infektionsrisiko abhängig von der Krebserkrankung, der Therapie sowie zusätzlichen immunsupprimierenden Faktoren erhöht“, sagte Prof. Christina Rieger, Germering. Deshalb empfiehlt die STIKO, vor und während einer antineoplastischen Therapie gegen Pneumokokken zu impfen. Dafür werden der 13-valente Konjugatimpfstoff Prevenar 13® (PVC13) und 6 bis 12 Monate später der 23-valente Polysaccharidimpfstoff PPSV23 verabreicht [4]. Den Empfehlungen der AGIHO (Arbeitsgemeinschaft Infektionen in der Hämatologie und Onkologie) zufolge sollte zudem eine Impfung auf Influenza jährlich durchgeführt werden, um schwere Verläufe und die Hospitalisierungsrate zu verringern.
Totimpfstoffe können auch unter einer onkologischen Behandlung verabreicht werden, Lebendimpfstoffe sind in dieser Situation kontraindiziert. Diese können frühestens 6 Monate nach Abschluss der Behandlung eingesetzt werden. Rieger riet dazu, die Impfungen nur in Absprache mit den betreuenden Personen durchzuführen; auch den Kontaktpersonen wird zu einer Impfung geraten. Für eine optimale Betreuung der Tumorpatienten ist bei der Pneumokokken-Impfung eine enge Absprache zwischen Hausarzt und dem betreuenden Onkologen notwendig.
Dr. Ralph Hausmann