Ist eine Opioid-Gabe im Rahmen der Tumorschmerztherapie indiziert, kann laut Dr. Dorothea Fago, Gießen/Pohlheim, keine generelle Empfehlung für ein einzelnes Opioid-Analgetikum gegeben werden. Bei der Auswahl des Wirkstoffs und der Applikationsform seien die Kontraindikationen, das Nebenwirkungsprofil, Begleiterkrankungen und die Präferenz der betroffenen Person zu berücksichtigen. Bei älteren Behandelten liege häufig eine eingeschränkte Leber- oder Nierenfunktion vor. Dann sei die Opioid-Dosis entsprechend anzupassen. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung (glomeruläre Filtrationsrate < 15 ml/min) seien Buprenorphin, Fentanyl oder Hy-dromorphon zu bevorzugen, erläuterte Fago. Bei fortgeschrittener Leberinsuffizienz kämen am ehesten Fentanyl oder Hydromorphon infrage.
DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann, Kevelaer, ergänzte, Hydromorphon bleibe aufgrund pharmakologisch bedingter Verträglichkeitsvorteile die Präferenzsubstanz. Die Empfehlung stammt aus der auf Expertenmeinung basierenden PraxisLeitlinie Tumorschmerz (Evidenzgrad C, d. h. die Aussage ist nicht durch sichere Studiendaten belegt, weil adäquate Studien nicht vorliegen oder widersprüchlich sind). Die Leitlinie weist auch darauf hin, dass sich generische Retardpräparate mit Hydromorphon „erheblich in ihren pharmakologischen Eigenschaften unterscheiden“. Laut Horlemann könne die Wirkdauer generischer Hydromorphon-Retardpräparate zwischen 4,5 und 12 Stunden variieren; die Präparate könnten auch „unterschiedlich wirken“. Die Leitlinie weist auf die Möglichkeit der „Einmalgabe in 24-Stunden-Galenik“ (z. B. Hydromorphon Aristo® long) hin. Horlemann: „Die Option wird mittlerweile von den meisten Kolleg:innen genutzt, was ich ausdrücklich begrüße.“
Dr. Thomas Heim