Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und sich außerdem hierfür Hilfe bei Dritten zu suchen, wobei niemand verpflichtet werden könne, Sterbehilfe zu leisten, erklärte Prof. Lorenz Trümper, Göttingen, auf einer online-Pressekonferenz der DGHO. Die vom 12.–31. März 2021 durchgeführte Umfrage der DGHO sollte die Erfahrungen ihrer Mitglieder mit Anfragen zur assistierten Selbsttötung sowie ihre Einstellung dazu erfassen. 750 der 3.588 angeschriebenen DGHO-Mitglieder (20,8 %) beteiligten sich an der anonymen Online-Umfrage.
Haltung zur Selbsttötung ist heterogen
Ärztlich assistierte Selbsttötung meint die Ermöglichung der Selbsttötung durch den freiverantwortlichen Sterbewilligen, eine häufige alternative Bezeichnung ist Beihilfe zum Suizid. Unter den DGHO-Mitgliedern fällt die Haltung zur ärztlich assistierten Selbsttötung heterogen aus. Etwa 45 % lehnen diese grundsätzlich ab, etwa ebenso viele aber wären dazu, zumindest unter bestimmten Umständen, bereit. Ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung befürwortete jedoch nur etwa ein Viertel der teilnehmenden Mitglieder.
Die wichtigsten Bedingungen, unter denen die Umfrageteilnehmer eine Assistenz bei der Selbsttötung erwägen würden, sind mit Abstand die Freiverantwortlichkeit und das unkontrollierbare Leiden des Patienten, erklärte Prof. Jan Schildmann, Halle, der die Umfrage-Ergebnisse vorstellte. Rechnerisch mehr als neun von zehn Befragten haben noch nie Assistenz zur Selbsttötung geleistet, auch wenn Anfragen danach vergleichsweise häufig wären, so die Angaben der Umfrageteilnehmer.
Die Mehrheit der Befragten begriff die spezifische Beratung der Patienten als ärztliche Aufgabe, was zeige, dass die Ärzte und Ärztinnen ihre Patienten auch in existenziellen Lebensphasen begleiten möchten, erklärte Prof. Eva Winkler, Heidelberg.
Die Freiverantwortlichkeit des Patienten sollte immer geprüft werden, so 57 % der Befragten; 30 % sehen diese Notwendigkeit nur bei psychiatrischer Erkrankung und guter Prognose des Patienten.
Mascha Pömmerl