Unterschätztes Risiko
Impfpräventable Infektionen wie Mumps, Masern und Röteln kommen bei Schwangeren in der BRD aufgrund der guten Impfcompliance nur noch als Einzelfälle vor. In Bezug auf Influenza – ebenfalls eine impfpräventable Virus-Infektion – liegt bei Schwangeren die Compliancerate gemäß Impfempfehlungen deutlich unter 50%. Vor dem Hintergrund der Schwere der Komplikationen und der Häufigkeit von Infektionen ist dies verwunderlich: So zeigen sich aufgrund der immunologischen Situation von Schwangeren erhöhte Hospitalisierungsraten durch schwere respiratorische Insuffizienzen mit erhöhter Mortalität (bis zu 50%, pdH1N1 2009). Auch gibt es Beschreibungen von Infektionen mit aviären Influenzastämmen (H5N1), bei denen es zu einer diaplazentaren, tödlichen Infektion des Feten gekommen ist. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass in Influenzajahren mit hoher Aktivität eine erhöhte Anzahl an Totgeburten beobachtet werden kann.
Jedoch auch das medizinische Personal kann bei der Übertragung eine Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund konstatiert die A2-Leitlinie, dass „Übertragungen (von Influenza) … ausgehend von medizinisch tätigem Personal … unter allen Umständen vermieden werden müssen“. Dieser Forderung steht die Realität mit bekannt niedriger Influenza-Impfquote bei medizinischem Personal entgegen. Hier wurde jedoch 2015 dem Arbeitergeber durch Änderung des §23a IfSG ein „Instrument“ an die Hand gegeben, das ihm erlaubt, sich den Impfstatus von Mitarbeitern insbesondere in kritischen Bereichen offenlegen zu lassen. Im Sinne der Prävention von Infektionen bei Patienten können hieraus sogar Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnis bzw. den Einsatzort der Mitarbeiter erfolgen.
Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Ambrosch
Mitglied der Redaktion