Sterbehilfe bleibt in Deutschland ungeregelt
Der Bundestag hat Anfang Juli 2023 zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich zurückgewiesen. Der Deutsche Bundestag teilt auf seiner Website mit, dass mit beiden Entwürfen Voraussetzungen geschaffen werden sollten, unter denen Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten hätten erhalten können [https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-suiziddebatte-954918]. Der Entwurf (20/904) der Gruppe um den Abgeordneten Dr. Lars Castellucci strebte laut der Bundestagsmeldung eine Regelung im Strafgesetzbuch an, welche die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellt – und Ausnahmen normiert, unter denen Förderungshandlungen nicht rechtswidrig sind. Der zusammengelegte Entwurf (20/2332, 20/2293) der Gruppen unter anderem um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Renate Künast zielte auf ein neues Suizidhilfegesetz ab. Darin sollte das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung und auf Unterstützung von suizidwilligen Personen normiert werden. Die Länder sollten dafür Sorge tragen, staatlich anerkannte Beratungsstellen einzurichten, heißt es in der Bundestagsmeldung. Hintergrund der eingebrachten Gesetzentwürfe zu einer Reform der Sterbehilfe war ein Urteil im Februar 2020 des Bundesverfassungsgerichts gewesen, welches das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt hatte. Den gemeinsamen Antrag „Suizidprävention stärken“ (20/7630) beider Gruppen, der die Etablierung eines bundesweiten Präventionsdienstes vorsieht, nahm das Parlament hingegen an.
Redaktion