Versorgung mit Krebsmedikamenten sichern
Der Bundestag hat im Juni 2023 das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. Dieses sieht die Etablierung eines Frühwarnsystems für drohende, versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika vor. Daneben verpflichtet es dazu, patentfreie Krebsmedikamente sechs Monate zu bevorraten. Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten 2022 deutlich zugenommen. „Vor allem die Engpässe beim Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hatten eine große Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln war die Versorgung zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden“, erklärte die DGHO in ihrer Pressemitteilung. Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, sowie die Organisationen der Krebs-Selbsthilfe würden die Maßnahmen begrüßen, heißt es in der DGHO-Meldung. Allerdings seien nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das Gesetz aufgenommen worden, wie etwa nachhaltige Maßnahmen für kurze Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen über die Antibiotika hinaus.
Redaktion