Ein Plädoyer für den „zlog-Wert“
Standardisierung von Labordaten
Standardisierte Laborwerte werden nicht nur formal im Rahmen des E-Health-Gesetzes benötigt, sondern erleichtern auch die Interpretation. Im Zentrum steht der „zlog-Wert“ mit einem Referenzintervall von -2 bis +2.
Schlüsselwörter: E-Health-Gesetz, Labordatenstandardisierung, zlog-Wert, z-Transformation
In unserer Sommerausgabe haben wir die Labordatenstandardisierung erstmals vor dem Hintergrund des E-Health-Gesetzes von 2016 ins Gespräch gebracht, und damit überraschend große (durchwegs positive) Resonanz erzielt. Offenbar sitzt in Deutschland vor allem der Frust über die unterschiedliche Verwendung von konventionellen und SI-Einheiten in den alten und neuen Bundesländern tief, und jeder Lösungsvorschlag, der den uralten Streit um mg/dl versus mmol/l zu beenden hilft, scheint willkommen zu sein.
Eine Arbeitsgruppe der DGKL e. V. hat nun im Auftrag des Gesundheitsministeriums einen Vorschlag zur standardisierten Labordatenspeicherung unterbreitet, der alle Originalwerte, egal mit welcher Methode sie ermittelt und mit welcher Einheit sie ausgegeben wurden, auf das jeweilige Referenzintervall bezieht. Der so erhaltene „zlog-Wert“ (z kommt von z-Transformation, log von Logarithmus) ist einfach zu interpretieren: Sein Referenzintervall liegt grundsätzlich zwischen -2 und +2. Ein Wert von +2 bedeutet bildlich gesprochen „zwei Standardabweichungen über Normalnull“, jenseits von +5 beginnt die Zone kritisch hoher Werte. Entsprechendes gilt für erniedrigte Werte im Minusbereich.
Die in Abb. 1 gezeigten Formeln betreffen den Anwender kaum, da sich der Computer darum kümmert. Wem der Umgang mit negativen Laborwerten schwierig erscheint, für den gibt es Formeln zur weiteren Umrechnung – zum Beispiel in Ergebnisquotienten mit einem Referenzintervall von 80 bis 120 (ähnlich dem Intelligenzquotienten).
Besonders intuitiv ist die in der Abbildung ganz oben gezeigte Umrechnung in standardisierte Farbwerte (orange für erhöht, blau für erniedrigt). Bei dieser Variante kann der Originalwert wie gewohnt angegeben und nur farbig hinterlegt werden. Und schließlich lässt sich über den zlog-Wert auch ein „Pseudo-Originalwert“ für jedes beliebige andere Referenzintervall berechnen – womit der Streit um mg und mmol letztlich irrelevant wird.
Prof. Dr. med. Georg Hoffmann
Mitglied der Redaktion