Kleinere, auf die Schleimhaut begrenzte Tumoren, werden in der Regel endoskopisch entfernt. Sind die Tumoren bereits tiefer eingewachsen, kann in bestimmten Fällen eine Operation als kurative Therapie infrage kommen. Bei einer Ösophagektomie wird die gesamte Speiseröhre entfernt. Die Ösophagektomie und die Rekonstruktion des Ösophagus sind komplexe Eingriffe und können entweder minimalinvasiv oder in Kombination mit offenen Verfahren durchgeführt werden. „Neue Daten zeigen, dass hierbei die minimalinvasive oder Hybrid-Technik gegenüber dem offenen Verfahren Vorteile hat. Patientinnen und Patienten haben beispielsweise weniger postoperative Komplikationen, eine verbesserte Lebensqualität und zudem eine verbesserte Prognose“, so Prof. Rainer Porschen, Osterholz. Er koordiniert zusammen mit Prof. Matthias Ebert, Mannheim, die S3-Leitlinie.
Ist die Krebserkrankung fortgeschritten und der Tumor nicht mehr operativ zu entfernen, leiden Betroffene häufig an Schluckstörungen und verlieren stark an Gewicht. In diesen Fällen wird oftmals endoskopisch ein selbstexpandierender Metall-Stent gesetzt, der die Speiseröhre offenhält. „Heute wissen wir jedoch, dass ein Stenteinsatz beim Ösophaguskarzinom nicht immer sinnvoll ist“, so Porschen. Krebsbetroffene, bei denen eine präoperative Radiochemotherapie mit anschließender Operation geplant ist, profitieren beispielsweise nicht von einer Stentimplantation. „Neue Studien zeigen, dass bei dieser Gruppe von Patientinnen und Patienten Komplikationen auftreten können und die 3-Jahres-Überlebensrate schlechter ausfiel, wenn sie einen Stent erhielten. Der Einsatz sollte demnach gut abgewogen werden“, so Porschen.
Pressemitteilung „S3-Leitlinie Speiseröhrenkrebs aktualisiert" der DGVS und der Deutschen Krebsgesellschaft, Leitlinienprogramm Onkologie am 09.11.2021.