Mitteilungen unserer Partnerverbände

Ausgezeichnete Zusammenarbeit: AACC würdigt DiagnostikNet-BB auf Jahrestagung

Ein wichtiges Event unserer Branche fand Ende Juli in Anaheim/Kalifornien statt: das 75. Annual Scientific Meeting der American Association for Clinical Chemistry (AACC). Hier trafen renommierte Experten der Klinischen Chemie, Immunchemie, Molekulardiagnostik, translationalen Medizin, Virologie und anderer Gebiete der Labormedizin zusammen, um aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und sich über Entwicklungen der Labormedizin auszutauschen.

Die begleitende Clinical Lab Expo lockte rund 20.000 Fachbesucher aus aller Welt an, die sich über die Produkte der über 800 Aussteller informierten. Auch die Hauptstadtregion war wieder vertreten: 11 mittelständische Firmen aus Brandenburg und Berlin präsentierten ihre Innovationen auf dem vom DiagnostikNet-BB ausgerichteten Ländergemeinschaftsstand und damit die Region als führenden Standort für innovative Diagnostikmethoden.

Ein Höhepunkt war die Auszeichnung des DiagnostikNet-BB durch das Direktorium des AACC, im Zuge dessen feierlich ein Award überreicht wurde. Die Ehrung basiert auf der langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit und der innovativen Produktvielfalt des Ländergemeinschaftsstands. Noch auf der Tagung wurde der AACC in ADLM (Association for Diagnostics & Laboratory Medicine) umbenannt, um die größere fachliche Reichweite widerzuspiegeln.

Dr. Frauke Adams

 


Digitalisierung des Gesundheitswesens – Zwischen Fortschritt und Handlungsbedarf

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen schreitet voran, aber es besteht noch Handlungsbedarf. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Referentenentwürfe zum Digital-Gesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) veröffentlicht. Der VDGH unterstützt die Ziele, die elektronische Patientenakte und Digitale Gesundheitsanwendungen stärker in die Versorgung zu integrieren, bürokratische Hürden abzubauen und digitale Anwendungen in Disease-Management-Programmen nutzbar zu machen. Zusammen mit dem GDNG können sich daraus neue Chancen für das Gesundheitswesen ergeben. Insbesondere die Öffnung für zweckgebundene Forschung mit Gesundheitsdaten kann zu einem Meilenstein für die Entwicklung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden.

Doch es gibt auch Kritik: Der VDGH sieht Verbesserungsbedarf bei Digitalen Gesundheitsanwendungen, die Daten aus In-vitro-Diagnostika verarbeiten. Chronisch kranke und pflegebedürftige Patienten können bislang von zahlreichen Anwendungen nicht profitieren.

„Wir stehen an der Schwelle zu einer neuen Ära der Gesundheitsversorgung. Die Chancen der Digitalisierung müssen voll genutzt werden“, so Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. Mit Stellungnahmen ist der VDGH in den Dialog mit dem Gesetzgeber getreten und wird sich weiterhin für eine effiziente, patientennahe Digitalisierung einsetzen.

Torsten Kiesner


Stellungnahme zum Beitrag „Neue Rili-BÄK: Erstmalig Vorgaben für die Präanalytik“ 

Der Artikel zum Vorbehalt der K-Bestimmung ausschließlich aus Li-Heparin-Blut [1] erbringt wenig zusätzliche Evidenz in diesem für die praktische Labormedizin im Alltag wichtigen Thema. Es wird auf eine Grafik verwiesen, die nicht adäquat erläutert wird: Warum werden die höchsten K-Differenzen nicht bei den höchsten Thrombozytenzahlen gefunden. Bei der erwähnten Abweichung von "bis zu 1,8 mmol/L" handelt es sich offenbar um Ausreißer (siehe Abbildung). Anzumerken ist, dass im niedergelassenen Bereich eine massive Thrombozytose selten auftritt. 
Unerwähnt bleibt, dass die Abweichung bei normaler Thrombozytenzahl gering ist und bei der Übermittlung materialabhängiger Referenzbereiche berücksichtigt wird. In der Original­arbeit des Autors wird das differenzierter bewertet [2], in Trillium Diagnostik jedoch einseitig dargestellt.

Praktisch ist weiterhin die Hämolyse relevant, was beim Vergleich von Hämatokrit zu Thrombokrit evident ist. Der Hämolysegrad wird kategorisiert und gemäß Akkreditierung kommentiert. In die medizinische Validation werden auch Nierenfunktionswerte miteinbezogen. 
Unbeantwortet bleibt die Frage: Ist Li-Heparin-Blut auch dann besser geeignet, wenn es drei bis vier Stunden nach Abnahme im Labor ankommt? Hierbei kann es zu einer undefinierten K-Freisetzung infolge von Zellzerfall und Funktionseinschränkung der Na-K-ATPase kommen.
Gerne können wir über Änderungen der Präanalytik sprechen. Wir lehnen jedoch Empfehlungen, die nicht im fachlichen Konsens und ohne vorherige Abstimmung veröffentlicht werden, im Interesse der Routineversorgung ab. Gerne beteiligen wir uns an einer Studie zur Schaffung einer besseren Faktenbasis.

ALM e. V, Arbeitsgruppe QM
 


Honorarverhandlungen zum Orientierungspunktwert: Neubewertung von GOP 40100 und GOP 12220

Bereits vor Beginn der jährlichen Honorarverhandlungen zum Orientierungspunktwert (OPW) auf Bundesebene und den damit verbundenen Protestaktionen hat sich der Vorstand des BDL in den zurückliegenden Monaten intensiv mit Vergütungsfragen beschäftigt. Im Mittelpunkt standen dabei die Neubewertung der Gebührenordnungsposition GOP 40100 (Transportziffer) und auch die GOP 12220 (laborärztliches Honorar).

Erste Berechnungen zu diesen Ziffern wurden vom BDL schon 2018 durchgeführt und mit der KBV diskutiert. Obwohl im EBM die 40100 mit 2,60 € bewertet ist, beträgt die reale Vergütung pro Behandlungsfall derzeit durch den Ausschluss der Proben mit einer 32.2-Anforderung nur ca. 0,75 €. Dieser Betrag ist alles andere als kostendeckend, da die derzeitig realen Kosten bei über drei Euro pro Behandlungsfall liegen. Daher sollte die Vergütung mit der Transportziffer 40100 immer dann erfolgen, wenn sich eine 32.3-Leistung (Speziallabor) im Auftrag befindet.

Für eine langfristige Lösung bei der Abrechnung der Transport- und Materialkosten im Labor schlägt der BDL eine Trennung der Aufwendungen für die Dienstleistung von den Kosten für das Abnahmematerial vor, das in den Katalog für Praxisbedarf aufgenommen werden soll und dann direkt vom Einsender bezogen werden kann.

Zur Stabilisierung der aktuellen Situation forderte der BDL eine Aussetzung der 32.2-Regelung für die GOP 40100, um die gestiegenen Energiekosten und die Erhöhungen bei Benzin- und Dieselkraftstoff zu kompensieren.

Daneben steht eine deutliche Verbesserung der laborärztlichen Vergütung (GOP 12220) ebenfalls auf dem Programm des BDL. Um auch nur in die Nähe der Beträge für die an die übrigen fachärztlichen Fächer ausgezahlten Grundpauschalen (PFG) zu kommen, wird vom BDL ein Betrag von 1,53 € ohne Abstaffelung pro Fall gefordert.

Es kann nicht sein, dass auch zukünftig die ärztliche Arbeit in der Laboratoriumsmedizin gestaffelt wird und das Gesamthonorar für Laborärztinnen und Laborärzte nur den hälftigen Betrag für die übrigen Arztgruppen beträgt.

Weitere Informationen zu diesem Thema, aber auch zu vielen anderen Entwicklungen in der Laboratoriumsmedizin, erwarten Sie auf dem Satellitensymposium des BDL „Update Laboratoriumsmedizin“ auf der diesjährigen Herbsttagung der DGKL am 12. Oktober 2023 in Mannheim.

 

RAin Iris Kludßuweit


Patientennahe Sofortdiagnostik – Schwerpunkt Implementierung

 

Point of Care (PoC) oder auch Point-of-Care-Diagnostik gehört zu den Schlüsselwörtern des letzten Jahrzehnts. Darunter versteht man eine Analyse aus humanem Material ohne Probenvorbereitung in Patientennähe mit der direkten Ableitung einer diagnostischen und/oder therapeutischen Konsequenz.

Seit vielen Jahren bietet das DIW-MTA in diesem Bereich eine dreiteilige Symposiumsreihe an, in der alles Wissenswerte über die Point-of-Care-Diagnostik vermittelt wird. Vom 23.–25.10.2023 findet der 20-stündige Kurs „Patientennahe Sofortdiagnostik – Schwerpunkt Implementierung“ online via Zoom statt, der sich u. a. mit Auswahl- und Ausschreibungsverfahren, Implementierung, IT-Anbindung und vielen weiteren Aspekten rund um die Sofortdiagnostik befasst. Auch Vertreter:innen der Industrie bereichern dieses Seminar und stellen aktuelle Innovationen aus dem Bereich vor.

Weitere Informationen erhalten Sie unter info[at]diw-mta[dot]de oder zu unseren Sprechzeiten telefonisch unter 030-33844064.

Die Anmeldung zum Symposium ist über unser Kommunikationsplattform Stud.IP möglich:

studip.diw-mta.de/


„Hall of Fame“ deutscher Biotechnologie-Unternehmen veröffentlicht

Die Pandemie hat der Welt vor Augen geführt, was Biotechnologie-Unternehmen mit Impfstoffen für unsere Gesellschaft leisten können. Doch deutsche Biotechnologie-Unternehmen können noch viel mehr: Sie entwickeln Diagnostika und Therapien, liefern wichtige Produkte für Forschung, Entwicklung und Herstellung oder machen industrielle Prozesse mit ihrem Knowhow nachhaltiger.

Mehr als 900 Biotech-Unternehmen mit rund 50.000 Mitarbeitenden sind in Deutschland aktiv. Viele davon haben als Ausgründung aus Universitäten klein angefangen – und viele davon sind heute ausgesprochen erfolgreich und global aktiv.

Oliver Schacht, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland, kommentiert: „Unsere neu eingerichtete Biotech ‚Hall of Fame‘ beschreibt erstmals beispielhaft Erfolgsgeschichten deutscher Biotechnologie-Unternehmen. Diese zeigen eindrücklich, wie wichtig Start-ups und Spin-offs als Innovationsmotor Deutschlands sind und wie breit unsere Palette an Innovationen für unsere Gesellschaft ist.“

www.biodeutschland.org/de/biotech-hall-of-fame.html