Eine Krebstherapie oder die Krebserkrankung selbst verursacht bei vielen jungen Menschen eine Unfruchtbarkeit. Um ihnen nach der Krebserkrankung den Kinderwunsch zu ermöglichen, müssten Spermien, Hodengewebe, Eizellen oder Eierstockgewebe rechtzeitig entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Die Kryokonservierung von Spermien, Hodengewebe und Eizellen ist bereits seit Juli 2021 eine Kassenleistung und wird laut einer Pressemitteilung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs auch in der Praxis weitgehend problemlos gezahlt. Hürden würden allerdings immer wieder bei der Übernahme der Kosten für die Langzeitlagerung auftreten. Ab dem 01.07.2023 wird nach Auskunft der Stiftung als letzter Schritt auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe kann anders als bei der Eizellkonservierung schnell durchgeführt werden, vorausgesetzt, es besteht kein Risiko für das Vorhandensein von Krebszellen in den Eierstöcken. Die Stiftung rät betroffenen Patientinnen, vor der Kryokonservierung von Eierstockgewebe einen Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu stellen. Die Abrechnung sollte dann später mit den künftigen Abrechnungsziffern erfolgen. Für den Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme sollte man als Argument vor dem Sozialgericht anführen, dass die gesetzliche Frist für den Beginn der Finanzierung bei Eierstockgewebe bereits verstrichen sei.
Sabrina Kempe