Das Smartphone und die Gesundheitsdaten
Elektronische Patientenakte
Das smarte Telefon hat unser Leben grundlegend verändert. Dank der kleinen Applikationen (Apps), die auf dem Gerät wenig Platz einnehmen, aber meist mit einer riesigen Datencloud verbunden sind, verwandelt es sich in einen „Freund und Helfer“ in vielen Lebenslagen. So kann es auch, in Verbindung mit der entsprechenden App, unsere Gesundheitsdaten nicht nur archivieren, sondern auch intelligent verwalten.
Als vor ungefähr 15 Jahren die ersten elektronischen Gesundheitsapplikationen entwickelt wurden, war noch nicht klar, wohin die Reise geht. Inzwischen ist das Smartphone aus der Organisation des täglichen Lebens für viele nicht mehr wegzudenken – dies schließt natürlich auch die Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten ein. Mittlerweile haben Krankenkassen, Kliniken, niedergelassene Ärzte und auch Versicherungen das Potenzial dieser Apps erkannt und zur elektronischen Gesundheitsakte (eGA) weiterentwickelt. Mit deren Hilfe kann jeder Smartphone-Besitzer seine persönlichen Gesundheitsdaten schnell und zuverlässig mit seinen Ärzten oder auch seiner Krankenversicherung austauschen.
GA oder ePA?
Die Krankenkasse stellt ihren Mitgliedern eine eGA zur Verfügung und zahlt dafür an den Hersteller pro Nutzer eine monatliche Gebühr. Schnell entstehen neben der Basisfunktion „Langzeitarchiv für Arztberichte und Befunde“ weitere Funktionalitäten, z. B. ein digitaler Impfpass oder ein Vorsorge- bzw. Medikationsplan mit Erinnerungsfunktion.
Von niedergelassenen Ärzten geführte Apps wurden bisher meist „elektronische Patientenakte“ (ePA) genannt. Sie kommunizieren über ein Informationssystem für den Arzt (AIS), für ein Krankenhaus (KIS) oder für ein Labor (LIS) miteinander. Vom Gesetzgeber wurden parallel Vorgaben für eine ePA für Krankenversicherte entwickelt, sodass die beiden Begriffe ePA und eGA nun häufig als Synonym verwendet werden. Über deren Inhalte soll allein der jeweilige Versicherte verfügen dürfen. Für den einheitlichen Standard zum Datenaustausch mit einer ePA wurden Ende 2018 Vorgaben festgelegt. Bis 1. Januar 2021 soll für jeden Versicherten eine ePA zur Verfügung stehen.
Selbst ist der Smartphone-Besitzer
Die eGA macht die Gesundheitsdaten des Nutzers nur diesem zugänglich. Die Daten werden, mehrfach gesichert und verschlüsselt, auf einer deutschen Server-Umgebung gespeichert. Der Nutzer kann Arztbriefe hochladen, von seinem Arzt Befunde empfangen und speichern. Arztberichte stehen als PDF oder auch als Scan zur Verfügung, wobei das PDF-Format immer die bessere Option ist. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, all diese Dokumente mit Ärzten zu teilen. Befunde aus der Radiologie werden, nach Aussage eines App-Anbieters, im DICOM-Format verarbeitet. An der Möglichkeit, auch größere Serien radiologischer Aufnahmen zu übertragen, wird – nach Auskunft dieses Anbieters – gearbeitet. Es gibt außerdem bereits Kooperationen mit niedergelassenen Laboren. Die App wird beispielsweise in das Modul Order Entry/Result Reporting eines Labors integriert, sodass mit einem Knopfdruck Laborberichte Ende-zu-Ende-verschlüsselt direkt auf das Smartphone des Patienten geladen werden können. Die Formate sind hier offenbar noch proprietär oder zumindest unterschiedlich.
Ein Herstellerteam einer eGA hat angekündigt, sich für die Entwicklung einer einheitlichen technischen Schnittstelle für den Datenaustausch am Technikleitfaden IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) zu orientieren. Für den ambulanten Sektor bietet sich die von der KV Telematik GmbH entwickelte Schnittstelle KV-Connect mobile an. Ein weiterer Entwickler einer ePA orientiert sich stärker am CDA-Standard (Clinical Document Architecture). Alle drei Schnittstellen-Formate werden von den auf den S. 29 ff. vorgestellten LIS-Herstellern bereits verwendet.
Anwendungsbeispiele
Medizinische Fachgesellschaften erhalten durch die Entwicklung von speziellen Anwendungen (Informationssystemen) die Möglichkeit, ihr besonderes Wissen schneller zu den Patienten zu bringen, als das über Fachzeitschriften und Lehrbücher möglich ist. Umgekehrt finden auch die Patientendaten schneller ihren Weg zu den Behandlern. Von einem Beispiel lesen Sie in diesem Heft auf S. 35.
Andere Anwendungsbeispiele sind eine App für Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder Migräne, die ein Tagebuch enthält. Daten können von einem Fitnesstracker aufgezeichnet und über die App an den behandelnden Arzt weitergeleitet werden.
Dr. Gabriele Egert
Mitglied der Redaktion
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