Neue Abrechnungsregeln für die Immungenetik
Die Immungenetik befasst sich als Teildisziplin der Humangenetik speziell mit den genetischen und molekularbiologischen Grundlagen der Immunantwort. Sie wird u. a. von der DGI e. V. vertreten. Unter ihren vielfältigen medizinischen Aufgabengebieten betrifft die EBM-Novellierung in Kapitel 32.3.15 vor allem die Knochenmark- und Organtransplantation.
Bezüglich der immungenetischen Untersuchungen ist positiv hervorzuheben, dass endlich – immerhin fast 50 Jahre nach der ersten allogenen Knochenmarktransplantation – die Abrechnung der HLA-Typisierung zur Transplantationsvorbereitung relativ klar geregelt wurde. Auch die Bestimmung der transfusionsrelevanten Human Platelet Antigens (HPA) kann nun im EBM abgerechnet werden.
Unverständliche Einschränkungen
Leider wurde die Analyse der Transplantationskreuzproben nicht auf den Stand der Wissenschaft und Technik gehoben: So ist eine isolierte Verwendung neuer Techniken (zum Beispiel FACS-Crossmatch) nicht zulässig. Aus unerklärlichen Gründen wurde die Gebührenordnungsposition für den Nachweis von HLA-Alloantikörpern, eine unentbehrliche Untersuchung für die Patienten auf Transplantationswartelisten, ersatzlos gestrichen.