„Die Therapie des nichtkleinzelligen und des kleinzelligen Lungenkarzinoms hat sich nach der Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology (ASCO) 2024 geändert“, stellt Prof. Frank Griesinger, Oldenburg, in seiner Zusammenschau zu den aktuellen, beim größten internationalen Onkologiekongress vorgestellten Studiendaten fest. Doch nicht nur die Therapie von Lungentumoren befindet sich im Wandel, sondern auch die Früherkennung. So ist am 01.07.2024 die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Kraft getreten.
Niedrigdosis-CT bei Menschen mit hohem Lungenkrebsrisiko
Die neue BMUV-Verordnung erlaubt jetzt zum ersten Mal die Anwendung der Niedrigdosis-Computertomografie (LDCT) zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden oder ehemals rauchenden Personen in Deutschland. Diese strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs durch eine LDCT bei Menschen mit hohem Lungenkrebsrisiko ist laut einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) wissenschaftlich belegt eine wirksame, sichere und kosteneffektive Methode. Durch eine Diagnosestellung bereits in einem frühen – und damit noch heilbaren Tumorstadium – könne man die Sterblichkeit an Lungenkrebs signifikant senken. Deshalb wurden LDCT-basierte Lungenkrebs-Screening-Programme bereits in anderen Ländern wie zum Beispiel in den USA, in Kanada, in Australien sowie in China und Südkorea aufgebaut. Auch in Europa, genauer in in Kroatien, Polen und in der Tschechischen Republik, gibt es schon erfolgreiche nationale Früherkennungsprogramme mittels der LDCT.
In Deutschland besteht ebenfalls ein Bedarf für eine breite und in der Bevölkerung anerkannte Lungenkrebsfrüherkennung, denn hierzulande erkranken jährlich ungefähr 57.000 Menschen neu an Lungenkrebs. Zusätzlich sterben noch einmal rund 45.000 Personen pro Jahr an dieser Erkrankung, da diese in den meisten Fällen erst im fortgeschrittenen Tumorstadium diagnostiziert wird.
Erster Schritt zur strukturierten Lungenkrebsfrüherkennung
Deshalb begrüßen die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind, das Inkrafttreten der LuKrFrühErkV, wie sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung betonten. Dies stelle den ersten entscheidenden Schritt hin zu einem strukturierten nationalen Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm dar.
„Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen“, mahnten sie zudem. Aktuell erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie, die die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme eines Früherkennungsprogramms für Lungenkrebs für gesetzlich Versicherte festlegt.
Kombination mit Programmen zur Raucherentwöhnung
Die Kosten-Nutzen-Effektivität des Lungenkrebs-Screenings kann signifikant durch die Integration einer strukturierten Tabakentwöhnung erhöht werden. Daher fordert die DGP in einem aktuellen Positionspapier, dass alle am Früherkennungsprogramm Teilnehmenden verpflichtend eine Beratung zum Rauchstopp erhalten sollten. Dies umfasse zum Beispiel die Buchung eines Erstgesprächs durch die proaktive Telefonberatung der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Verordnung einer evidenzbasierten digitalen Anwendung (DiGA) auf Rezept, die Teilnahme an einer Gruppenschulung oder die Weiterverweisung an eine qualifizierte Einzel- oder Gruppentherapie sowie die Beratung über zur Tabakentwöhnung zugelassene Medikamente [Rupp A et al. Pneumologie. 2024; https://doi.org/10.1055/a-2363-5780].