S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert
Das Leitlinienprogramm Onkologie hat seine S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält erstmals ein Kapitel zu Diagnostik und Therapie des nicht klarzelligen Nierenzellkarzinoms. Überdies wurde eine Empfehlung zur adjuvanten Behandlung unter bestimmten Rahmenbedingungen ausgesprochen. Zudem wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie überprüft: Es besteht weiterhin keine Evidenz, eine solche zu empfehlen. Die S3-Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) und unter Mitwirkung von 33 weiteren Fachgesellschaften und Organisationen. Ziel ist es, evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Therapie von Patient:innen mit Nierenzellkarzinomen zu verbessern (www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/nierenzellkarzinom/).
Laut Daten des Robert Koch-Instituts traten im Jahr 2018 etwa 14.800 bösartige Nierentumoren auf. Männer sind fast doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Knapp 95 % der Nierentumoren bei Erwachsenen waren Nierenzellkarzinome.
Die relative 5-Jahres-Überlebensrate ist mit 78 % für Männer und 76 % für Frauen recht hoch. Die kurative Standardtherapie ist die komplette Entfernung des Tumors, entweder durch Komplett- oder durch Teilentfernung der befallenen Niere.
Nierenzellkarzinome werden nach ihrem Wachstumsmuster in einen klarzelligen und einen nicht klarzelligen Typ unterschieden. 20 bis 25 % der Nierenzellkarzinome gehören zu den nicht klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Diese wurden nun erstmals in die S3-Leitlinie aufgenommen – mit der Empfehlung, sie entsprechend der WHO-Klassifikation einzustufen. Entsprechend dieser Klassifikation gibt es mehr als 15 verschiedene Entitäten in der Gruppe der nicht klarzelligen Nierenzellkarzinome.
„In der Aktualisierung der Leitlinie geben wir jetzt einen Überblick über die bestehende Studienlage in Bezug auf diese spezielle Gruppe. Daran orientiert sprechen wir konkrete Empfehlungen aus, um die Behandlung von Erkrankten mit diesen Tumorentitäten zu verbessern“, betont Prof. Christian Doehn, Lübeck, der mit Prof. Susanne Krege, Essen, die Leitlinie koordiniert.
Für die adjuvante Therapie wurde in die Leitlinie erstmals eine Empfehlung für eine adjuvante Immuntherapie unter Verwendung eines Checkpoint-Inhibitors ausgesprochen. Die Empfehlung ist an das Vorhandensein einer bestimmten (erhöhten) Risikokonstellation für ein Tumorrezidiv geknüpft.
Überprüft und als weiterhin zutreffend bewertet wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie. In Bezug auf das Nierenzellkarzinom zeigten bisherige Studien nur eine geringe Größenreduktion des Tumors durch neoadjuvante Therapien. Für Tumoren, die noch keine Metastasen gebildet haben, wird daher keine neoadjuvante Therapie empfohlen; falls doch eine durchgeführt wird, sollte dies nur im Rahmen von Studien erfolgen. Die Leitliniengruppe stellt fest, dass bezüglich der neoadjuvanten und der adjuvanten Therapien noch erheblicher Forschungsbedarf besteht.
Redaktion