Gastkommentar: Medizin und Geschlecht
Die diversitäts-, insbesondere geschlechtersensible Medizin berücksichtigt basierend auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sechs Kategorien: Alter, Geschlecht, Ethnie, körperliche Beeinträchtigung, sexuelle Orientierung und Religion. Im Sinne einer adäquaten Gesundheitsversorgung sollten diese Kategorien bei der Prävention, Pathogenese, Diagnose, Therapie und Erforschung von Erkrankungen berücksichtigt werden [1]. Ein Gutachten des BMG zeigt, dass Wissen hierzu jedoch noch nicht ausreichend in die Curricula der Gesundheitsberufe integriert ist [2]. Eine Nichtberücksichtigung kann jedoch schwerwiegende Folgen für die Patient:innen haben. Die umfangreiche Erhebung von verschiedenen soziodemographischen Daten in der Laboratoriumsmedizin stellt somit keine Diskriminierung dar, sondern ist ein Schritt hin zu einer individualisierten Medizin und zu einer besseren Qualität der Gesundheitsversorgung. In der Gesundheitsmonitoringstudie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ des RKI erfolgt die Abfrage von Geschlecht folgendermaßen: „1) Welches Geschlecht wurde bei Ihrer Geburt in Ihre Geburtsurkunde eingetragen? Männlich / Weiblich; 2) Da sich nicht alle Menschen ihrem eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen: Welchem Geschlecht fühlen Sie sich zugehörig? Männlich / Weiblich / Oder einem anderen, und zwar:“ [3] Dies kann auch als Lösungsansatz für die Laboratoriumsmedizin dienen.
Prof. Dr. Sabine Ludwig
Charité Berlin/Katholische Hochschule Mainz
sabine.ludwig@kh-mz.de