So könnte man titeln, nach der Betrachtung der Abläufe um die Meldepflicht aktuell und in der näheren Vergangenheit.
Das Deutsche Elektronische Meldesystem für Infektionsschutz (DEMIS) erwacht erneut zum Leben – angestoßen und geführt durch das Bundesministerium für Gesundheit, Referat Grundsatzfragen Gematik. Auslöser ist die sich rasant erweiternde Meldepflicht bez. des direkten und indirekten Erregernachweises von SARS-CoV-2.
Ziel ist – im Gegensatz zur bisherigen Übung der Übermittlung der Meldedaten per FAX – die Realisierung einer medienbruchfreien Meldung, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, Meldezeiten zu verkürzen und Informationsverluste zu vermeiden, die Unterstützung bei der automatischen Generierung von Meldungen und Übermittlungen sowie deren Adressierung an den jeweils zuständigen Empfänger. All das erleichtert den elektronischen Informationsaustausch zwischen Melder und Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) in beide Richtungen und stellt so eine schnelle, lageabhängige Anpassbarkeit der Datensätze und Geschäftsprozesse sicher. Nur so kann es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zukünftig gelingen, auf Ausbruchsgeschehen angemessen, und vor allen Dingen schnell zu reagieren. Zur Anwendung kommen hierbei die Terminologien LOINC und SNOMED CT, eingebettet in Übertragungsstandards wie LDT und HL7 über HL7 Fast Healthcare Interoperability Ressources (FIHR).
Quelle: Fraunhofer Institut, FOKUS, DEMIS Pilotstudie

 

Dr. med. Bernhard Wiegel - bernhard.wiegel[at]labor-passau[dot]de