Anmerkung zur Einwilligungspflicht bei genetischen Untersuchungen
Bei humangenetischen Analysen bleiben Aufklärung und schriftliche Einwilligung des Patienten laut Gendiagnostikgesetz weiterhin erforderlich. Da aber bei molekularpathologischen Analysen erworbene genetische Eigenschaften eines Tumors untersucht werden, findet das GenDG hier keine Anwendung. Ergibt sich dabei jedoch der Verdacht auf eine familiäre Tumorerkrankung, z. B. aufgrund der Familienanamnese oder eines Hinweises auf eine Keimbahnmutation, so muss auch hier eine humangenetische Beratung angeboten werden.