Eckpunkte des organisierten Zervixkarzinom-Screenings
(lt. Beschluss des G-BA vom 19.03.2015)
• Frauen zwischen 20–60 Jahren erhalten alle 5 Jahre ein Anschreiben (Einladung und Info) zum Zervixkarzinom-Screening.
• Im Alter von 20–30 Jahren erhalten sie während der Übergangsphase ein jährliches zytologisches Screening, danach erfolgt eine Anpassung an die Ergebnisse der Auswertung.
• Frauen ab 30 Jahren erhalten alle fünf Jahre einen HPV-Test. Bei auffälligem HPV-Test setzt die Zytologie (Triage) ein. Als Alternative können die Frauen auch das jährliche Zytologie-basierte Screening als Optionsmodell in Anspruch nehmen.
• Die Altersgrenze nach oben ist noch offen. Eine mögliche Altersbegrenzung wird nach Abschluss/Auswertung der Übergangsphase beraten. Ein Wechsel innerhalb der Modelle ist nicht möglich.
• Für die Qualitätssicherung ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten vorgesehen. Die Versicherten werden darüber informiert, einschließlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der G-BA entwickelt dafür ein Konzept.
• In der Übergangsphase erfolgt die Datenerhebung für beide Strategien (Grundlage sind festgelegte Kennzahlen/Performanceindikatoren). Nach der Auswertung der Methoden wird im Ergebnis nur die Überlegene als Screeningverfahren angeboten.