Nachweissysteme für gastrointestinale Infektionen

Stand 09/2024

Von der klinischen Symptomatik einer gastrointestinalen Infektion kann meist nicht ohne Weiteres auf den oder die verursachenden Erreger geschlossen werden. Sowohl für die Therapieentscheidung bei schweren Krankheitsverläufen als auch für die epidemiologische Überwachung eines Infektionsgeschehens müssen Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Protozoen und Pilzen daher häufig im medizinischen Labor nachgewiesen werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Nachweissystemen und Qualitätskontrollmaterialien für die In-vitro-Diagnostik von gastrointestinalen Infektionen.
Die Liste ist gegliedert in Erregernachweise mittels NAT (Nukleinsäureamplifikationstechnik), immunologischer Antigen- oder Antikörpertests sowie in Qualitätskontrollmaterialien.

In den vier Tabellen finden Sie die Namen der Hersteller und Assays mit kurzen Angaben zum Testprinzip und zu den nachgewiesenen Erregern. Weiterführende Informationen zu den Nachweisverfahren, zu geeigneten Analyseplattformen und zur Assay Performance sowie zu weiteren verfügbaren Reagenzien und Kontrollen finden Sie bei den Detailinformationen der Hersteller.

Die Tabellen basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an die Hersteller selbst.

 

NAT-Verfahren

Antigennachweise 

Antikörpernachweise 

Qualitätskontrollmaterialien 

NAT-Verfahren

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Antigennachweise

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Antikörpernachweise

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Qualitätskontrollmaterialien

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Über Trillium Marktübersichten

Der Trillium-Verlag veröffentlicht regelmäßig Marktübersichten über innovative Entwicklungen und Produkte in der Medizin. Dabei fokussieren wir uns auf bewährte und innovative Testverfahren und -systeme aus dem gesamten Spektrum der In-vitro-Diagnostik (Labormedizin, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin, Humangenetik, Pathologie und IT). Die Übersichten werden regelmäßig aktualisiert.

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Sämtliche Marktübersichten (Tabellen, Produktübersichten und virtuelle Industriestände) basieren auf Herstellerangaben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit; die Teilnahme ist kostenpflichtig. Wir weisen Sie im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes Artikel 9 ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte der virtuellen Industriestände werbend sind.