Wenn Grenzen verletzt werden im ­Arzt-Patienten-Verhältnis: Hilfe bei sexualisierter Gewalt in der Arztpraxis

Am 25.11.2024 war der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“, ein Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. Stalking, Belästigung, Vergewaltigung – jede vierte Frau hat in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. In etwa der Hälfte der Fälle geht die Gewalt vom Lebenspartner aus, doch auch Ärztinnen oder Ärzte oder medizinische Angestellte können im Zusammenhang mit ihrer Arbeit betroffen sein. Darüber hinaus können umgekehrt auch Patientinnen und Patienten das Opfer von sexuellen Übergriffen sein, die von Behandelnden ausgehen. „Wir wissen, dass ­Missbrauch und Grenzverletzungen auch im Arzt-Patienten-Verhältnis vorkommen können“, betonte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. ­Johannes Albert Gehle in einer Pressemitteilung. „Solche Handlungen sind mit den Regeln ärztlicher Berufsausübung keinesfalls vereinbar.“ Wer in diesem Bereich gegen die Regeln verstoße, müsse nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern werde auch nach dem ärztlichen Berufsrecht sanktioniert.
Als niedrigschwelliges Angebot für Betroffene, sich durch unabhängige, qualifizierte Ombudspersonen vertraulich beraten und informieren zu lassen und so Unterstützung bei der Wahrung ihrer Rechte zu erhalten, hat die Ärztekammer eine „Ombudsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit“ eingerichtet. Betroffene können sich telefonisch unter Tel. 0251 929-2900 an die Ombudsstelle wenden, auf Wunsch auch anonym. Das Gespräch mit erfahrenen Fachärztinnen und -ärzten in der Ombudsstelle unterliegt laut der Kammer der ärztlichen Schweigepflicht. Gemeinsam könne die Situation beraten und könnten mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden. 

Sabrina Kempe