Wer darf was?
Der Leitartikel dieser Ausgabe spricht ein wichtiges Thema an: Wie viel Labordiagnostik darf von Angestellten ohne spezifische Laborausbildung erbracht werden? „Einfache Analysen“ sind laut MTAG §9, Abs. 1 vom MTLA-Vorbehalt ausgenommen, aber wo genau ist die Grenze zwischen einfach und schwierig?
POCT-Geräte, die ohne Probenvorbereitung und mit Unit-use-Reagenzien arbeiten, darf jeder – unabhängig von der beruflichen Qualifikation – bedienen, allerdings laut Rili-BÄK und ISO 22870 nur nach Einweisung durch Fachpersonal im Rahmen der POCT-Koordination. Eine Probenvorbereitung ohne exakte Dosierung, zum Beispiel Zentrifugieren oder Mischen von Blut mit Antikoagulanzien in vorbefüllten Blutröhrchen, ist unkritisch.
Komplexere Tests wie etwa Blutgasanalysen gelten nur dann als POCT, wenn Einzelproben gemessen werden. Eine serielle Abarbeitung erfordert Fachpersonal. Im Zentrallabor dürfen Angehörige medizinischer Assistenzberufe ohne spezifische Fachausbildung (CTA, MFA) unter laborärztlicher oder MTLA-Aufsicht auch komplexe Analysen durchführen, aber nie allein, etwa im Nacht- und Wochenenddienst.
Fazit: Ohne fachliche Aufsicht bzw. Einweisung geht es nicht – egal ob im Zentrallabor oder am Point of Care.