Das komplizierte deutsche B2B-Geschäftsmodell
Aus ökonomischer Sicht ist in Deutschland nur der Privatpatient „Kunde“ des Arztes oder Krankenhauses, denn er erhält die Rechnung direkt – eine sog. B2C-Geschäftsbeziehung (Business to Customer). Für gesetzlich Versicherte rechnen die Leistungserbringer indirekt über ihre jeweilige kassenärztliche Vereinigung (KV) ab – ein B2B-Geschäft. Richtig kompliziert wird es bei der Abrechnung von Laborleistungen, da der Patient nicht zur Blutabnahme ins Labor kommt, sondern zum behandelnden Arzt geht. Somit treten im ohnehin schon komplexen B2B-Geschäft weitere Teilnehmer auf den Plan (s. Grafik), die verständlicherweise alle eigene Interessen verfolgen. Diese Gemengelage mag dazu beitragen, dass die Laborvergütung im GKV-Bereich nicht nur höchst kompliziert geregelt, sondern vor allem auch extrem niedrig ist.
1 Alle Laborärzte, z. T. Mikrobiologen, Humangenetiker, Transfusionsmediziner; für eingeschränktes Analysenspektrum auch andere Fachärzte nach sechs Monaten Weiterbildung im Labor und Prüfung durch die KV. 2 Wie oben, aber ohne Prüfung.
Für die meisten in Deutschland veranlassten Laboruntersuchungen (in der Tabelle grau) erteilt der zuweisende Arzt den Auftrag ans Labor und erhält von dort den Befund, ggf. mit Beratung. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit der KV, die ihrerseits mit der Krankenkasse abrechnet. Zwischen Patient und Labor besteht in diesem Geflecht keinerlei Kontakt – ein womöglich grundlegender Schwachpunkt des Systems.
Blau: Information (Anforderungen hell, Befunde dunkel)
Grün: Geld (Rechnungen hell, Vergütungen dunkel)
Rot: Material (Patientenproben).
GKV: gesetzliche Krankenversicherung. KV: Kassenärztl. Vereinigung