Nur eingeschränkt geeignet

Für die Erkennung eines Diabetes mellitus vom Typ I oder II gibt es eine Reihe von klinisch-chemischen Testverfahren, die auch im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden können. Da die Diagnose einschneidende Konsequenzen für den Patienten und seine Lebensführung hat, muss selbstverständlich auch eine einwandfreie Analytik gewährleistet sein. Das ist in der Regel gegeben, wenn das Patientenblut in geeigneten Probengefäßen an ein fachlich geleitetes Labor geschickt wird, aber nicht unbedingt bei Messungen mit POCT-Blutzuckergeräten vor Ort.

Der nebenstehende Artikel von Prof. Koschinsky macht sehr deutlich, dass es niedergelassenen Ärzten ohne eingehende Beschäftigung mit der Thematik kaum möglich ist, die analytischen Grenzen eines Blutzuckergerätes abzuschätzen. Den wenigsten dürfte bewusst sein, dass die meisten handelsüblichen Geräte nur für die Patientenselbstkontrolle, aber nicht für den diagnostischen Einsatz gemäß DIN EN ISO 15197:2013 zugelassen sind.

Dazu kommen vielfältige Interferenzen, die bei Benutzung von Blut­zuckergeräten mit Unit-use-Reagenzien auftreten können, etwa ein hoher Hämatokrit, ein erhöhter Sauerstoffgehalt im Blut oder körpereigene Metabolite und Medikamente mit reduzierenden Eigenschaften (Vitamin C, Acetaminophen, Dopamin etc.). Nur wenn unter Berücksichtigung all dieser Punkte ein geeignetes Analysensystem ausgewählt und eine unsachgemäße Bedienung des Gerätes durch Schulung der Arzthelfer/-innen ausgeschlossen wurde, ist ein Einsatz von POCT in der Arztpraxis sinnvoll.


Prof. Dr. med. Peter Luppa

Technische Universität München