Schutz vor Diskriminierung von Cancer Survivors: Recht auf Vergessenwerden

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) haben den 22. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO „Recht auf Vergessenwerden – Keine Benachteiligungen von jungen Erwachsenen mit Krebs mehr zulassen“ herausgebracht (verfügbar unter https://www.dgho.de/­publikationen/schriftenreihen/junge-erwachsene). Darin zeigen sie auf, dass junge Langzeitüberlebende mit Krebs viele Benachteiligungen gegenüber Gleichaltrigen erfahren müssen. In einer Online-Umfrage der DSfjEmK unter jungen Patienten mit Krebserkrankungen gaben 40 % Benachteiligungen im Bereich „Versicherungen“ an, wie es in einer Pressemitteilung von der DGHO und der DSfjEmK dargestellt wird. Ebenso waren für Cancer Survivor bei Verbeamtungen, bei der Bewilligung von Krediten und bei Adoptionen größere Hürden zu überwinden als für Gesunde. „Die DSfjEmK und die DGHO kritisieren diese Ungleichbehandlung, und wir fordern ein ‚Recht auf Vergessenwerden‘“, erklärt Prof. Inken Hilgendorf, Kuratoriumsvorsitzende der DSfjEmK. Zwar sei der Rechtsrahmen für einen grundlegenden Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung über die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die UN-Behindertenkonvention gegeben, dennoch würden in Deutschland weiterhin gesetzliche Schlupflöcher bestehen, sagt Prof. Andreas Hochhaus, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. „Unser Bestreben muss es daher sein, Krebsüberlebende vor Benachteiligungen und Diskriminierungen nach der sogenannten ‚Heilungsbewährung‘ zu schützen. Mit Blick auf die Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinkt die Bundesrepublik Deutschland deutlich hinterher“, so Hochhaus.

Sabrina Kempe